Angesichts der lebensgeschichtlichen Bedeutsamkeit der Konfirmation für die Jugendlichen und deren Eltern kommt dem Segen eine ganz besondere Bedeutung zu. Viele Menschen bezeichnen die Konfirmation daher als „Einsegnung“. Der Konfirmationsgottesdienst will das Angebot der Verheißung des Evangeliums für die Jugendlichen in ganz persönlicher Zueignung erfahrbar machen (Nennung des Namens, Segenshandlung, Handauflegung, Konfirmationsspruch). Segen bedeutet den Zuspruch der Begleitung: Du bist nicht allein.
Den Eltern, denen bei der Konfirmation bewusst wird, dass sich ihr Kind von zu Hause löst und eigene Wege geht, macht der Segen Mut, darauf zu vertrauen, dass ihre Kinder auch dort behütet sind, wo die Eltern sie nicht mehr begleiten können.
In der Konfirmandenzeit beschäftigen sich die Konfirmandinnen und Konfirmanden mit den wesentlichen Aussagen des christlichen Glaubens. Das schließt auch das christliche Bekenntnis ein, auf das sie getauft wurden. Nach der gegenwärtigen bundesdeutschen Rechtslage werden die Jugendlichen mit 14 Jahren, also im Konfirmandenalter, religionsmündig. Damit wird ihnen das Recht zugesprochen, in Fragen ihres Glaubens und Bekenntnisses selbstständig Entscheidungen zu treffen. So können sie z. B. entscheiden, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen oder nicht.
Im Konfirmationsgottesdienst ist das Bekenntnis der Konfirmandinnen und Konfirmanden zum christlichen Glauben seit Langem ein Kern-Bestandteil. Damit wird das Bekenntnis der Eltern und Paten, das diese bei der Taufe gesprochen haben, aufgenommen. Die Jugendlichen antworten mit ihrer eigenen Stellungnahme einerseits auf die Zusage und Verheißung, die ihnen durch die Taufe gegeben wurde, und beziehen sich andererseits auf das, was sie in der Konfirmandenarbeit von der Menschenfreundlichkeit Gottes erfahren haben.
Die Konfirmandenarbeit in der Petruskirche beginnt im Monat Mai des für die Jugendlichen siebenten Schulbesuchsjahres und erstreckt sich über ca. ein Jahr. Sie schließt mit der im achten Schulbesuchsjahr zwischen Ostern und Pfingsten stattfindenden Konfirmation ab.
Zur Konfirmandenarbeit gehören Unterricht in Form von Konfirmandentagen und weitere Arbeitsformen wie Freizeiten, Praktika, Ausflüge und (soziale) Projekte. Die Teilnahme ist grundsätzlich verbindlich.
Der Unterricht findet außerhalb der Schulferien in zusammengelegten Einzelstunden (Blockunterricht) einmal im Monat an einem Freitag von 15 bis 19 Uhr statt.
Zur Konfirmandenarbeit gehört die Teilnahme an einem Gemeindepraktikum, das vier Stunden umfasst.
Während der Konfirmandenzeit finden zwei mehrtägige Freizeiten statt.